Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII geeignet sein.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:
• Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
• Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
• Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
• Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
• Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.
Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:
• die Stärkung des Kindes
• die Stärkung seiner Eltern
• die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
• der Verbleib des Kindes in der Familie
Teaser
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen.
- Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
- Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Auskunft aus dem Sorgeregister
- Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Fachbereich - Kinderbetreuung
Elisabethenstraße 3a
65719 Hofheim am Taunus
Kinderbetreuung(at)hofheim.de
www.hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
schulen-jugend-kultur(at)mtk.org
www.mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr