Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachkraft für Krankenhaushygiene nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachkraft für Krankenhaushygiene nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen?
Leistungsbeschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachkraft für Krankenhaushygiene nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Vorraussetzungen
Sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung
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Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung der Weiterbildung
„Hygienefachkraft im Krankenhaus“ - Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Bei Wohnsitz außerhalb Hessens oder bei Antragstellung aufgrund einer Beschäftigung in Hessen: Nachweis über den Wohnsitz oder die Beschäftigung in Hessen
- Bei Anerkennung anderer Weiterbildungszeiten oder bei außerhalb Hessens absolvierter Weiterbildung: Nachweise der Weiterbildungseinrichtung über Inhalt und Umfang der absolvierten Weiterbildung
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Rechtsgrundlage
§ 15 (1) Nr. 5 Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postfach: 11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt