Energieberatung
Leistungsbeschreibung
In fast allen Anwendungsbereichen gibt es vielfältige und wirtschaftliche Möglichkeiten, die eingesetzte Energie effizienter zu nutzen. Eine qualifizierte Energieberatung ist der erste Schritt, um insbesondere im privaten Haushalt diese Möglichkeiten systematisch und lohnend für den eigenen Geldbeutel zu nutzen.
Die Internetseite Energieland Hessen bietet Informationen zur Energieeffizienz in Gebäuden. Dort finden Sie
- neutrale Einrichtungen zur Beratung von Verbrauchern
- die Informationsangebote des Ministeriums wie Broschüren und interaktive Datenbanken
- die Übersicht über die aktuelle Förderung von Bund und Land
- ausführliche Informationen zu Erneuerbaren Energien.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie Ihr bestehendes Wohngebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie sich von der Hessischen Energiespar-Aktion einen „Energiepass Hessen“ ausstellen lassen, der Ihnen die möglichen Maßnahmen mit einer Kostenschätzung darlegt.
Streben Sie eine umfassende energetische Modernisierung an, so empfiehlt sich das Bundesprogramm „Energiesparberatung vor Ort“ in Anspruch zu nehmen, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verwaltet wird.
Auch die Verbraucherzentralen beraten über Einsparmöglichkeiten.
Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Einzelfall zu erfragen
Welche Gebühren fallen an?
Kosten für Energiepass Hessen 75,00 Euro
Weitere Leistungen im Einzelfall zu erfragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Einzelfall zu erfragen
Rechtsgrundlage
Energieeinsparverordnung in der gültigen Fassung, derzeit 2009
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hochbauplanung
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Hochbau(at)hofheim.de
www.hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.