Einstiegsgeld beantragen
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten.
Leistungsbeschreibung
Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.
Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.
Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.
Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:
- Langzeitarbeitslose,
- Alleinerziehende,
- Migrantinnen und Migranten,
- Ältere,
- gesundheitlich Beeinträchtigte,
- Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften.
Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.
Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Verfahrensablauf
Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:
- Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
- Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
- Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
- Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.
An wen muss ich mich wenden?
- die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder
- das örtlich zuständige Jobcenter (gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur und des kommunalen Trägers oder der zugelassene kommunale Träger)
- den zugelassenen kommunalen Träger
Vorraussetzungen
- Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
- Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
- Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
- Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
- Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
-
positive Bewertung des Jobcenters über
- Ihre persönliche Eignung,
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
- Antrag auf Förderung
- Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
- aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
-
gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
- fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
- Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
-
gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
- Unfallversicherung oder
- Geschäftshaftpflicht oder
- Eintragung in die Handwerksrolle
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:
- Antrag auf Förderung
- Kopie Ihres Arbeitsvertrags
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.
Rechtsgrundlage
§16b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
§16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Informationen
Informationen zum Einstiegsgeld auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Einstiegsgeld nach § 16b SGB II auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Informationen über das Einstiegsgeld für eine Beschäftigung auf der Internetseite der BA
Informationen über die Unterstützung für eine Existenzgründung auf der Internetseite der BA
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
leitung.kommunalesjobcenter(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
- Asyl - Gewährung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Antrag)
- Bildung und Teilhabe - Anhang Klassenfahrt
- Bildung und Teilhabe - Allgemeines Antragsformular
- Bildung und Teilhabe - Anhang Lernförderung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_BB_besonderer Bedarf (nicht einmalig)
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EKS_Erklärung Einkommen aus selbst.Tätigk._Gewerbebetrieb_Land_Forstwirtschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EKS_Hinweise für Selbstständige
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EK_Einkommensverhältnisse Person ab 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_HG_Haushaltsgemeinschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_KAS_vorl.Erklärung_Einkommen aus selbst.Tätigkeit_Gewerbebetrieb_Land_Forstwirtschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_KI_Kind unter 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_MEB_Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_SV_Sozialversicherung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UF_Unfallfragebogen
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH1_Trennungsunterhalt_nachehelicher_nachpartnerschaftlicher UH
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH2_UH aus Schwangerschaft bzw. Betreuung nichtehelicher Kinder
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH3_Kinder unter 25 Jahren ggü Elternteil außerhalb BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH4_Antragsteller_Partner_unter 25 Jahren ggü Eltern außerhalb BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_VE_Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_VM_Vermögensverhältnisse Antragsteller und in BG lebende Person
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_WEP_für weitere Person ab 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Antrag auf Gewährung von sozialen Leistungen
- Bürgergeld_SGBII_Weitergewährungsantrag (Antrag)
- Mietangebot für Anträge nach dem SGB II und SGB XII
- Mietbescheinigung für Anträge nach SGB II und SGB XII