Ehrungen

 

Jeder kann eine andere Person für eine Ehrung vorschlagen, wenn man meint, dass diese Person sich außerordentlich ehrenamtlich engagiert und eine Auszeichnung verdient hätte. Ehrungen gibt es auf kommunaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene.

 

Hinweise

In der Ehrungsordnung der Stadt Hofheim sind folgende Ehrungen und ihre Voraussetzungen beschrieben:

  • Ehrenbürgerrecht
  • Ehrenbezeichnung Stadtälteste
  • Stadtältester und Altbürgermeister, Altbürgermeisterin
  • Ehrenring
  • Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold

zur Ehrungsordnung der Kreisstadt Hofheim am Taunus 

 

 

Übersicht der bisher von der Kreisstadt Hofheim am Taunus Geehrten

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Listen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da sie auf Archivdaten beruhen.

Ehrennadeln Kreisstadt Hofheim am Taunus

Ehrenbürger Kreisstadt Hofheim am Taunus

Ehrenring-Träger Kreisstadt Hofheim am Taunus

 

Das Land Hessen verleiht zum Beispiel den Ehrenbrief des Landes Hessen, die Bundesrepublik Deutschland das Bundesverdienstkreuz. Nähere Informationen zu den Ehrungen erhalten Sie, wenn Sie den entsprechenden Links folgen.

 

Downloads und Links

Zur Ehrungsordnung der Stadt Hofheim

Zur Seite Orden und Ehrenzeichen der Hessischen Staatskanzlei

Zur Seite Orden und Ehrungen des Bundespräsidenten

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-368
06192 202-5368

Pressestelle(at)hofheim.de
https://www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.