Besondere Beurkundungen
Beim Standesamt können Erklärungen abgegeben werden:
zur Namensführung in der Ehe
• Erklärung zum Ehenamen
• Voranstellung oder Anfügung eines Namens sowie der Widerruf dieser Erklärung
• Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
zur Namensführung des Kindes
• Bestimmung des Geburtsnamen eines Kindes (z.B. wenn die Eltern keinen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind)
• Namenserteilung durch Erklärung
zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
• Ablegung von Vatersnamen
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
Angleichung von Vornamen und Familiennamen nach Statutenwechsel
(z.B. nach Einbürgerung)
• Bestimmung von Vor- und Familiennamen bei Eigennamen
• Ablegung von Namensbestandteilen(z.B. Zwischenname)
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
• Annahme der ursprünglichen Form eines Namens, wenn dieser nach dem Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt worden ist.
Beurkundungen mit Auslandsbezug
Personenstandsfälle von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen werden:
auf Antrag werden beurkundet:
• Geburt
• Auslandsadoption
• Eheschließung
• Sterbefall
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Personenstandswesen
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
06192 202-432
06192 202-261
06192 202-208
06192 202-332
Standesamt(at)hofheim.de
www.hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.