Berufsausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener mit Behinderungen, Leistungen an Arbeitgeber (Prämien und Zuschüsse)

Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber können zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Prämien und Zuschüsse erhalten.

Die jungen Erwachsenen müssen jedoch für die Zeit ihrer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach
§ 68 Abs. 4 SGB IX durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt sein.

Der Zuschuss beträgt 2.000,00 Euro/Ausbildungsjahr.

Die Prämie ist einmalig und beträgt ebenfalls 2.000,00 Euro.

Diese Leistung wird auch für Ausbildungsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erbracht.
 

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden

    Frankfurter Str. 44
    65189


+49 611 156-0
+49 611 156-349

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