Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen

Leistungsbeschreibung

Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig

Teaser

Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Pflegepersonen haben daher vor der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Pflegefachdienst des Jugendamts. 

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf. 
Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

02.10.2023
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-71998

schulen-jugend-kultur(at)mtk.org
www.mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung


Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung


Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr