Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

Leistungsbeschreibung

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

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Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

27.10.2023
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


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