Baubeginn anzeigen

Bevor Sie mit dem Bau beginnen, müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn Ihres Vorhabens anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige). 

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal oder analog (Formular) den Baubeginn mit.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge / Formulare


Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum


Zuständige Stellen und Formulare