Badegewässerqualität

Leistungsbeschreibung

Während der jeweils festgelegten Badesaison kontrollieren Experten der Gesundheitsämter mindestens einmal im Monat ausgewiesene Badegewässer. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben.

An wen muss ich mich wenden?

Das Aussprechen eines Badeverbots obliegt den Gesundheitsämtern, die in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

    Mainzer Straße 80
    65189


+49 611 815-0
+49 611 815-1941

poststelle(at)umwelt.hessen.de
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat