Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.
 

Teaser

Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag.
  • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches wird gewährt.
     

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien

  • Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkaftverkehr
  • Kassel, Dezernat Verkehr

Voraussetzungen

Stichhaltige Begründung des Antrages

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiges Identitätsdokument
  • Kopie der Lizenz
  • Begründung der Freistellung zur Mitführung des Flugbuches

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Antragsfrist: 24 Monate

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

22.06.2023
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Wilhelminenstraße 1-3
    64283


+49 6151 12-3100 (Service-Telefon)
+49 611 327648701 (Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222 (Luftverkehr)
+49 611 327648702 (Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223 (Schallschutz)

gueterkraftverkehr(at)rpda.hessen.de
luftverkehr(at)rpda.hessen.de
lap(at)rpda.hessen.de
schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr