Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

Leistungsbeschreibung

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Verfahrensablauf

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde
    • online
    • per Post

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

Vorraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Weiterführende Informationen

Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die in Kraft getretenen Bebauungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
 


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Stadt- und Landschaftsplanung

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-321

https://www.hofheim.de/
stadtplanung(at)hofheim.de
Bauberatung(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch  09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr

Freitag  09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr