Ausbildungszeit Anrechnung beruflicher Vorbildung
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen.
Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.
Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:
- der Besuch einer Berufsschule,
- eine berufsvorbereitende Maßnahme (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr).
Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag stellen.
Die Bundesländer haben für die Anrechnung unterschiedliche Regelungen. Wenn ein Bundesland keine gesetzlichen Regelungen darüber getroffen hat, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall, ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird.
Teaser
Sie haben eine berufsvorbereitende Maßnahme absolviert und möchten diese auf Ihre Ausbildungszeit anrechnen lassen? Informieren Sie sich hier.
Verfahrensablauf
Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.
Die zuständige Kammer entscheidet darüber:
- ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
- ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
- welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
- Zuständige Kammern,
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
Voraussetzungen
- berufliche Vorbildung
Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Kammer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
- Abschlusszeugnis
- Zertifikat
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.
Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313
info(at)frankfurt-main.ihk.de
https://www.frankfurt-main.ihk.de
IHK-Service-Center
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60313 Frankfurt
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Beglaubigungsstelle
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Montag bis Freitag für Besucher:
8:00 – 16:00 Uhr