Architektenliste, Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Antrag
Lassen Sie sich in die Architektenliste eintragen und führen Sie die Berufsbezeichung offziell. Informieren Sie sich über Voraussetzungen, Nachweise und den Ablauf der Registrierung.
Leistungsbeschreibung
Die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner und Städtebauarchitekt darf nur führen, wer in ein bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen geführtes Berufsverzeichnis (sogenannte Architektenliste) eingetragen ist. Mit der Eintragung als Architekt wird eine umfassende, mit der Eintragung als Innenarchitekt eine berufsspezifische Bauvorlageberechtigung erworben. Diese ist erforderlich, um bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen als Entwurfsverfasser handeln und eine Baugenehmigung erwirken zu können.
Verfahrensablauf
Die Eintragung in die Architektenliste der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) erfolgt in einem schriftlichen Antragsverfahren:
- Das Antragsformular fordern Sie direkt über die Website der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) an.
- Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag in Papierform zusammen mit Ihren Nachweisen (Zeugnisse, Nachweis der Berufspraxis, Führungszeugnis etc.) an die AKH.
- Der Eintragungsausschuss prüft Ihre Unterlagen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren Eintragungsbescheid sowie die Urkunde und werden offizielles Mitglied der Kammer.
An wen muss ich mich wenden?
An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Vorraussetzungen
- Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung.
- Sie haben mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit, die nach dem Studienabschluss erworben und von einer Kollegin/einem Kollegen angeleitet wurde.
- Sie haben einen Nachweis von mindestens 80 Unterrichtseinheiten Fortbildung, die während der zweijährigen Berufspraxis absolviert wurden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Es ist der für die Wahrnehmung der Berufsaufgaben erforderliche Berufsbefähigungsnachweis zu erbringen. Dieser wird regelmäßig erbracht durch den Nachweis eines einschlägigen Hochschulabschlusses und eine nachfolgende, den Berufsaufgaben des jeweiligen Fachgebiets entsprechende Berufspraxis. Wird eine Eintragung in ein Berufsverzeichnis einer Architektenkammer eines anderen Bundeslandes oder eines vergleichbaren Berufsverzeichnisses eines Mitgliedsstaats der EU oder eines gleichgestellten Staates nachgewiesen, kann die Eintragung unter vereinfachten Voraussetzungen erfolgen.
Beizubringen sind folgende Nachweise nach § 4 Abs. 6 HASG:
- Antrag
- Auflistung der bearbeiteten Projekte
- Bestätigung über die berufspraktische Tätigkeit
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Geburtsurkunde
-
Polizeiliches Führungszeugnis
Anmeldung Mitgliedschaft der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Eintragung in ein Berufsverzeichnis beträgt 325,00 Euro. Besteht eine Eintragung in einem Berufsverzeichnis einer anderen Architektenkammer in der Bundesrepublik Deutschland oder liegt die Löschung aus einem Berufsverzeichnis einer anderen Architektenkammer nicht länger als 3 Monate zurück, beträgt die Gebühr die Hälfte.
Welche Fristen muss ich beachten?
3 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der vollständigen Nachweise. Bei aufwändigen Prüfungen verlängert sich diese Frist um einen Monat.
Rechtsgrundlage
Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)
Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Hauptsatzung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Kostenordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Rechtsbehelf
Gegen ablehnende Bescheide des Eintragungsausschusses kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 1738-0
+49 611 1738-40
- Antrag auf Eintragung in ein Berufsverzeichnis gem. §§ 3, 4 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)
- Auflistung der bearbeiteten Projekte (Anlage 1 zum Antrag Eintragung in ein Berufsverzeichnis)
- Bestätigung über die praktische Tätigkeit zur Vorlage an den Eintragungsausschuss der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (Anlage 2 zum Antrag Eintragung in ein Berufsverzeichnis)