Arbeitsunfall als Unternehmen bei der staatlichen Arbeitsschutzbehörde melden

Melden Sie schwere oder tödliche Arbeitsunfälle unverzüglich der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde.

Leistungsbeschreibung

Wenn es in Ihrem Betrieb zu einem schweren oder tödlichen Arbeitsunfall kommt, sind Sie verpflichtet, diesen der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen. Die Anzeige unterstützt die behördliche Überwachung des Arbeitsschutzes und dient der Aufklärung des Unfallhergangs.

Die Meldung bei der Arbeitsschutzbehörde erfolgt zusätzlich zur Unfallanzeige gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Beide Anzeigen verfolgen unterschiedliche Zwecke und ersetzen sich nicht gegenseitig.

Verfahrensablauf

Sie zeigen den Arbeitsunfall unverzüglich bei der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde an. Die Anzeige kann schriftlich oder – sofern angeboten – über einen Online-Dienst erfolgen. Die Behörde prüft die Angaben und leitet gegebenenfalls weitere Maßnahmen ein.

Zuständige Stelle

Arbeitsschutzbehörden in den Regierungspräsidien

Vorraussetzungen

  • Es liegt ein Arbeitsunfall mit schweren oder tödlichen Folgen vor
  • Es liegt ein Arbeitsunfall mit mehr als 3 Tagen Ausfallzeit vor
  • Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber oder eine von Ihnen beauftragte Person

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeigeformular für Arbeitsunfälle der zuständigen Unfallversicherungsträger können genutzt werden
  • Angaben zum Unfallhergang
  • Angaben zur verletzten oder verstorbenen Person

Rechtsbehelf

Gegen Maßnahmen der Arbeitsschutzbehörde können Sie die im jeweiligen Bescheid genannten Rechtsbehelfe einlegen, insbesondere Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht.


Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI - Arbeitsschutz

    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-4001
+49 611 3276-48655

Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
arbeitsschutz(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.