Anerkennung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen

Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie sich dafür durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkennen lassen.

Leistungsbeschreibung

Für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer stehen eine Reihe von Schulungen zur Verfügung, zum Beispiel:

  • Basiskurs
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1
  • Aufbaukurs Klasse 7
  • Auffrischungsschulungen

Diese Schulungen sind Voraussetzungen, um den ADR-Schein zu erwerben, auch Gefahrgutführerschein genannt.

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Wenn Sie als Schulungsveranstalter eine dieser Schulungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
  • Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, welche Schulungen Sie durchführen dürfen.

Vorraussetzungen

  • Ihre Lehrpläne entsprechen den von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgegebenen Kursplänen.
  • Sie verfügen über:
    • geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für:
      • die theoretischen Unterrichtseinheiten
      • die praktischen Lehrgangsteile
    • geeignetes Unterrichtsmaterial
    • qualifiziertes Lehrpersonal

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Anerkennung der Schulung von Gefahrguttransporten mit folgenden Angaben:

  • angebotene Schulungen
  • Unterrichtspläne für die Erst- und Auffrischungsschulung
  • Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile
  • Kurspläne und Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
    • Stundeneinteilung mit Pausen
    • zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
    • Art des Unterrichts, zum Beispiel:
      • Vortrag
      • Lehrgespräch
      • technische Medien
      • Filmvortrag
      • Übungen
  • Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
    • Nachweise über beruflichen Werdegang
    • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
    • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
    • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
    • Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen (gültig für "in Tanks" und "ausgenommen in Tanks")
    • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

    Börsenplatz 4
    60313 Frankfurt am Main


069 2197-1280
069 2197-1424

https://www.frankfurt-main.ihk.de
info(at)frankfurt-main.ihk.de

Öffnungszeiten:

IHK-Service-Center
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt

Telefon: 069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424

Montag bis Freitag für Besucher:
9.00 – 16.00 Uhr

Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)

Beglaubigungsstelle
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt

Telefon: 069 2197-1213
Montag bis Freitag für Besucher:
8:00 – 16:00 Uhr