Änderungen in den Angaben zur Anzeige der Beschäftigung von Gesundheitsberuflern anzeigen

Ihre Angaben in der Anzeige zur Beschäftigung von Gesundheitsberuflern haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten.

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern ergeben, müssen Sie dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.

Verfahrensablauf

Sie reichen die Anzeige online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr zuständiges Gesundheitsamt

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Gesundheitsämter.

Vorraussetzungen

Ihre Angaben in der Anzeige zur Beschäftigung von Gesundheitsberuflern haben sich geändert. 

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.


Hessisches Ministerium für Gesundheit und Pflege


Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-1731

https://www.mtk.org
gesundheitsamt(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.

Montag
nur mit Terminvereinbarung

Dienstag
nur mit Terminvereinbarung

(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)

Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung

Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung

Freitag
nur mit Terminvereinbarung