Neue Schiedsperson für den Bezirk Hofheim gesucht
Im Hessischen Schiedsamtsgesetz sind die Aufgaben der Schiedspersonen geregelt: Dies sind Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Schiedsperson ist aber kein Schiedsrichter, nicht zu einer Entscheidung berufen und darf auch keinen Zwang zur Einigung ausüben.
Unparteiisch muss die Schiedsperson sein, und sie sollte für eine erfolgreiche Arbeit am besten folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen,
- Geduld und Bereitschaft, den beteiligten Parteien zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen,
- die Fähigkeit, eine ruhige und entspannte Atmosphäre herzustellen,
- ein zurückhaltendes Auftreten.
Wer sich bewerben möchte, sollte beachten, dass das Amt nicht bekleiden kann,
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde,
- wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist,
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
- wer die rechtsprechende Gewalt (§1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder –beamter tätig ist.
Schiedspersonen sollen bei Beginn der Amtsperiode zwischen 30 und 75 Jahren alt sein, im Bezirk des Schiedsamtes wohnen (Hofheim-Kernstadt, Marxheim, Langenhain, Diedenbergen, Lorsbach oder Wildsachsen) und nicht in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
Die schriftliche Bewerbung ist bis zum 4. Oktober 2024 zu adressieren an den
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Fachdienst Recht, Versicherungen und Liegenschaften
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Wer sich vor einer Bewerbung näher über das Amt der Schiedsperson informieren möchte, kann sich hierfür gerne telefonisch unter (06192) 202-487 melden.