Kreis- und Schulumlage: Hofheim legt Widerspruch ein
„Bei einer Belastung in dieser Höhe müssen Berechnung und Entscheidungsgrundlagen vollständig nachvollziehbar sein“, erklärt Bürgermeister und Kämmerer Wilhelm Schultze. „Wir verlangen unseren Bürgerinnen und Bürgern derzeit selbst spürbare Belastungen, Einsparungen und Einschränkungen ab. Deshalb müssen wir als Stadt auch finanzielle Belastungen durch andere öffentliche Ebenen konsequent und transparent prüfen. Konsolidierungsdruck darf nicht nur auf der städtischen Ebene sichtbar werden.“
„Der Widerspruch richtet sich nicht grundsätzlich gegen die Aufgaben des Main-Taunus-Kreises und ausdrücklich auch nicht gegen die Finanzierung der Schulen. Geprüft werden die konkrete Festsetzung für 2026, die Ermittlung des Finanzbedarfs der kreisangehörigen Kommunen sowie die sachliche und rechnerische Abgrenzung der Schulumlage. Die Stadt hat hierzu die Übersendung der maßgeblichen Unterlagen beantragt“, erklärt Erster Stadtrat Daniel Philipp.
Kreisumlage: Finanzbedarf muss konkret nachvollziehbar sein
Der Main-Taunus-Kreis hat die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Kommunen für den Haushalt 2026 unter anderem anhand der Werte aus dem Kommunalen Auswertungssystem Hessen (KASH) und der nach Umlageabzug verbleibenden Finanzkraft betrachtet. Die Stadt stellt nicht in Frage, dass solche Kennzahlen für die Bewertung wichtig sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Kreis aber zusätzlich den Finanzbedarf jeder kreisangehörigen Kommune ermitteln und ihn gleichrangig mit dem eigenen Finanzbedarf berücksichtigen. Dem Kreistag müssen dafür bei der Beschlussfassung zumindest bezifferte Bedarfsansätze für die einzelnen Kommunen vorliegen.
Aus Sicht der Kreisstadt ist deshalb zu klären, ob für Hofheim neben den Finanzkraftkennzahlen auch die konkrete Haushaltslage ausreichend abgebildet wurde. Dazu gehören insbesondere Pflichtaufgaben, gebundene Aufwendungen, Liquiditäts- und Tilgungsbelastungen, notwendige Investitionen und der verbleibende finanzielle Handlungsspielraum. Hofheim will nachvollziehen, welche Daten dem Kreistag hierzu tatsächlich vorlagen.
Für Hofheim hat diese Frage besonderes Gewicht. Die Stadt befindet sich in einer angespannten Haushalts- und Liquiditätslage und muss selbst konsolidieren, Einnahmen erhöhen, Investitionen priorisieren und Leistungen überprüfen. „Wer den eigenen Bürgerinnen und Bürgern schwierige Entscheidungen erklären muss, muss auch erhebliche Belastungen von anderer Seite sorgfältig prüfen“, bekräftigt Schultze.
Schulumlage: Aufgabe unstreitig, Berechnung prüfungsbedürftig
Die Stadt stellt die Schulträgerschaft des Main-Taunus-Kreises und deren Finanzierung ausdrücklich nicht in Frage. Gute Schulgebäude, ausreichende Kapazitäten, Sanierung, Ausstattung und eine verlässliche schulische Infrastruktur liegen auch im unmittelbaren Interesse der Hofheimer Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien. Gerade weil diese Aufgaben dauerhaft finanziert werden müssen, soll die zweckgebundene Schulumlage transparent und nachvollziehbar abgegrenzt sein.
Geprüft werden unter anderem Landeszuweisungen, Gastschulbeiträge, Erstattungen und Überdeckungen aus Vorjahren sowie interne Leistungsverrechnungen, Abschreibungen und Finanzierungskosten. Ebenso soll nachvollzogen werden, ob nichtschulische Nutzungsanteile vollständig herausgerechnet wurden.
„Es geht nicht darum, Verantwortung von einer Ebene auf die andere zu schieben“, betont Schultze. „Jede Ebene muss ihre Finanzierungsbedarfe transparent darlegen und die Belastungen der anderen Ebene mitdenken. Das ist gerade in Zeiten knapper Kassen notwendig.“
Weiteres Verfahren
Die Widerspruchsbegründung ist zunächst nicht abschließend. Nach Auswertung der angeforderten Unterlagen wird die Stadt sie bei Bedarf ergänzen. Zugleich hat Hofheim die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Bis darüber entschieden ist, zahlt die Stadt fällige Beträge zur Vermeidung von Säumnisfolgen zunächst weiter. Damit ist keine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Festsetzung verbunden. Hofheim bleibt im Gespräch mit dem Main-Taunus-Kreis. Ziel ist Klarheit über die Berechnungsgrundlagen, nicht eine Auseinandersetzung zwischen Kreis und Kommunen.