Aufstellungsbeschluss für Gewerbegebiet Wallau Ost III
„Für uns als Kreisstadt bleibt es wichtig, mit der Erweiterung des Gewerbegebiets Wallau den Wirtschaftsstandort Hofheim weiter zu stärken. Wir wollen heute die Weichen für die Zukunft unserer Stadt stellen“, sagt Bürgermeister Wilhelm Schultze.
„Der geplante Standort nahe der Autobahn und im Anschluss an ein bestehendes Gewerbegebiet ist durch die bestehende Infrastruktur ideal. Gemeinsam mit Lang & Cie wollen wir nun das Planungsverfahren vorantreiben“, sagt Planungsdezernent Erster Stadtrat Daniel Philipp.
Die Lage des Plangebietes in unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet Wallau und zu den Autobahnanschlüssen an die Bundesautobahnen A66 und A3 bilden die Voraussetzung für eine gute verkehrliche Anbindung des neuen Gewerbegebietes ohne hierbei angrenzende Wohngebiete, durch möglichen Durchfahrtsverkehr, zu beeinträchtigen. Der Regionale Flächennutzungsplan/Regionalplan 2010 (RegFNP) stellt im Bereich des geplanten Vorhabens „Gewerbliche Baufläche“ dar.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gilt der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Kostenbeteiligung bei der Entwicklung von Bauflächen aus dem Dezember 2016. Der Vorhabenträger hat sich verpflichtet, sämtliche Kosten zu übernehmen, die im Zusammenhang mit der Schaffung des Baurechts entstehen. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen. Darüber hinaus trägt der Vorhabenträger die Kosten für die Erschließung des Gebietes, insbesondere für den Straßenbau sowie die Wasserver- und -entsorgung. Auch die Kosten für erforderliche naturschutz- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden vom Vorhabenträger übernommen. Eine entsprechende schriftliche Verpflichtung zur Übernahme der im Bebauungsplanverfahren anfallenden Planungs- und Gutachterkosten für das betreffende Planungsgebiet liegt bereits vor. Damit ist sichergestellt, dass die mit der Entwicklung des Gebietes verbundenen Planungs-, Gutachter- und Erschließungskosten vom Vorhabenträger getragen werden.