Zahlung der Versorgungsbezüge für ehemalige Landesbedienstete
Leistungsbeschreibung
Die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes und ihre Hinterbliebenen erhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge und Kindergeld.
Verfahrensablauf
Für die Aufnahme der Zahlung der Versorgungsbezüge ist zunächst eine Festsetzung durch das Regierungspräsidium in Kassel erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Hessische Bezügestelle – Nebenstelle Wiesbaden – ist zuständig für die Auszahlung der Versorgungsbezüge an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen sowie deren Hinterbliebenen. Hierzu gehören auch die ehemaligen Beamten des Landes Hessen, die aufgrund des Gesetzes zur Kommunalisierung zum Stichtag 01. April 2005 an einen Landkreis oder an eine kreisfreie Stadt versetzt wurden.
Rechtsgrundlage
Hessisches Beamtenversorgungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialversicherungsrecht , Altersvermögensgesetz
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.
Zahlung der Versorgungsbezüge für ehemalige Landesbedienstete
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle
Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel, documenta-Stadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle
Postfach: 10 41 29
34041 Kassel, documenta-Stadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle
Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle
Postfach: 15 67
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt
https://www.rp-kassel.hessen.de
https://www.rp-kassel.hessen.de
poststelle-bezuegestelle(at)rpks.hessen.de
Sie können uns täglich telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr