Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Sie wollen aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich abmelden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.
Vorraussetzungen
- Wegzug ins Ausland
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Nummer 17.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
buergerbuero(at)hofheim.de
Montag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
- Abmeldung einer Wohnung
- Änderung der Hauptwohnung
- Anmeldung als Hauptwohnung
- Anmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre
- Antrag auf eine Melderegisterauskunft
- Antrag zur Übermittlungssperre - Online
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Einverständniserklärung für einen Reisepass oder Personalausweis minderjähriger Personen
- Führungszeugnis beantragen
- Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Reisepass Änderung wegen Adressänderung
- Wohnungsgeberbestätigung