Öffentlich-rechtliche Namensänderung

 

Antragsvordrucke mit individueller Beratung erhalten Sie im Standesamt.

Antragsvoraussetzungen:

  • ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes,
  • deutsche Staatsangehörigkeit (oder Staatenloser, Heimatloser Ausländer, Ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter),
  • Hauptwohnsitz in Hofheim am Taunus.

 

Gebühren

  • Vornamensänderung 2,50 € bis 255 €
  • Familiennamensänderung 2,50 € bis 1.022 €
  • Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags wird 1/10 bis 1/2 der jeweiligen Gebühr erhoben.

 

Rechtsgrundlagen

Namensänderungsgesetz