Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Antragsvordrucke mit individueller Beratung erhalten Sie im Standesamt.
Antragsvoraussetzungen:
- ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes,
- deutsche Staatsangehörigkeit (oder Staatenloser, Heimatloser Ausländer, Ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter),
- Hauptwohnsitz in Hofheim am Taunus.
Gebühren
- Vornamensänderung 2,50 € bis 255 €
- Familiennamensänderung 2,50 € bis 1.022 €
- Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags wird 1/10 bis 1/2 der jeweiligen Gebühr erhoben.
Rechtsgrundlagen
Namensänderungsgesetz