Gehwegschäden

Leistungsbeschreibung

Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

An wen muss ich mich wenden?

Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Fachbereich - Planung, Bauen und Verkehr

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-422

Hochbau(at)hofheim.de
gebaeudemanagement(at)hofheim.de
Verkehrsplanung(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch  09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr

Freitag  09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

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