Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
Leistungsbeschreibung
Sie können den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises entweder bei einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Mitarbeitenden der jeweiligen Behörde veranlassen unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig (die Polizei und die Personalausweisbehörde bzw. das Bürgeramt) über den Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokuments.
Sollten Sie den Online-Ausweis aus anderen Gründen sperren lassen wollen, können Sie die Sperrung auch telefonisch bei der Sperrhotline vornehmen lassen.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Wichtig:
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Sperrhotline: +49 116 116
Zusatzinformationen:
Von Deutschland aus kann die Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen
kostenfrei
genutzt werden.
Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50 erreichbar - an 7 Tagen der Woche rund um die Uhr erreichbar.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Personalausweisbehörden (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt oder Sperrhotline.
Welche Gebühren fallen an?
- Die Sperrung ist gebührenfrei
-
Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: Von Deutschland aus kann die Sperrhotline
116 116
aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.
Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50 erreichbar.
Welche Fristen muss ich beachten?
unverzüglich
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
buergerbuero(at)hofheim.de
Montag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
- Abmeldung einer Wohnung
- Änderung der Hauptwohnung
- Anmeldung als Hauptwohnung
- Anmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre
- Antrag auf eine Melderegisterauskunft
- Antrag zur Übermittlungssperre - Online
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Einverständniserklärung für einen Reisepass oder Personalausweis minderjähriger Personen
- Führungszeugnis beantragen
- Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Reisepass Änderung wegen Adressänderung
- Wohnungsgeberbestätigung