Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

Wenn Sie Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne des Heilpraktikerrechts und kann von Ärzten und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.

Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Schriftliche und mündliche Prüfungsteilnahme bzw. Entscheidung nach Aktenlage
  • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Örtliche Gesundheitsämter

Vorraussetzungen

Sie müssen

  • mindestens 25 Jahre alt sein,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
  • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde und die

erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag,
  • ärztliche Bescheinigung,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
  • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
  • einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie.

Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

  • ein Diplom oder Master in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie,

eine abgeschlossene Therapieausbildung in einem allgemein anerkannten Verfahren.

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Anträge / Formulare finden Sie auf der Homepage des örtlichen Gesundheitsamtes.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-1731

https://www.mtk.org
gesundheitsamt(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.

Montag
nur mit Terminvereinbarung

Dienstag
nur mit Terminvereinbarung

(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)

Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung

Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung

Freitag
nur mit Terminvereinbarung