Im Zuge des Umbaus des Außengeländes der Main-Taunus-Schule bleibt die Rudolph-Mohr-Straße von Donnerstag, 14. August, bis voraussichtlich Dienstag, 30. September 2025, halbseitig gesperrt. In dieser Zeit gilt eine Einbahnstraßenregelung. Eine Einfahrt aus der Hattersheimer Straße ist dann nicht möglich. Die Maßnahme wird in jedem Fall rechtzeitig vor dem Bauvorhaben von Hessen Mobil am Ringverkehr um den Busbahnhof abgeschlossen sein, für den die Verkehrsregelungen auch in der Rudolph-Mohr-Straße angepasst werden müssen.
Die Altglascontainer an der Rudolph-Mohr-Straße werden aufgrund der Baumaßnahme vorübergehend versetzt. Die Container werden in den kommenden voraussichtlich drei Monaten an der Auffahrt zum Parkdeck am Bahnhof neben dem alten Güterschuppen ihren Standort haben. Nach Abschluss der Baumaßnahmen kehren sie zum alten Standort an der Rudolph-Mohr-Straße zurück.
Die Marxheimer Ringstraße (von Einmündung Kreuzgartenstraße bis Einmündung Klarastraße) wird am 23.08.2025 in der Zeit von 8.00 – 21.00 Uhr gesperrt. Grund hierfür ist das Sommerfest anlässlich des 150 jährigen Jubiläums der TSG Marxheim 1875 e.V.
Seit Juli bis voraussichtlich Oktober 2025 werden im Auftrag der Stadt einzelne Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei umgebaut; insbesondere in Hofheim, Langenhain, Wallau und Wildsachsen. In diesem Zeitraum kann es vereinzelt zu geringfügigeren Verkehrseinschränkungen und Busumleitungen kommen. Das Busunternehmen informiert rechtzeitig über Veränderungen mit Aushängen an den Haltestellen und im Internet.
Wegen eines Wasserrohrbruchs bleibt die Straße Alt Wildsachsen Ecke Am Hollerbach in Wildsachsen ab sofort vollgesperrt. Die Arbeiten dauern bis voraussichtlich Sonntag, 31. August 2025.
Für Bauarbeiten zur Errichtung eines Fertighauses ist die Römerstraße in Hofheim von Montag, 4. August 2025, bis voraussichtlich Freitag, 15. August 2025, in Höhe der Hausnummer 15 vollgesperrt.
Aufgrund des Neubaus eines Einfamilienhauses wird die Vollsperrung in der Feldbergstraße auf Höhe der Hausnummer 28 bis zum 08.08.2025 verlängert. Im weiteren Verlauf wird die Feldbergstraße 28 sowie die Feldbergstraße 24-26 in der Zeit vom 09.08. – 15.10.2025 halbseitig gesperrt. Grund hierfür ist der Neubau eines Zweifamilienhauses.
Die Sanierung der Toiletten-Anlage im Hof Ehry ist erfolgreich abgeschlossen. Die neue Anlage hat sich in den vergangenen Wochen bei verschiedenen Veranstaltungen bewährt. 275.000 Euro hat die Kreisstadt dort investiert. Die gesamte Anlage wurde komplett entkernt, inklusive Rohrleitungen, Elektrik und Bodenfliesen. Jetzt sind die Räume großzügiger gestaltet und es gibt ein barrierearmes WC mit Notrufanlage und einer Wickelmöglichkeit für Babys. Es stehen im Damenbereich fünf WCs und drei Waschtische, im Herrenbereich zwei WCs, vier Urinale und zwei Waschtische zur Verfügung. Die Sanierung der WC-Anlagen ist ein Teil-Projekt der umfänglichen Sanierung des Hof Ehry, welche zum Ziel hat, dem historischen Ensemble wieder Leben einzuhauchen.
Der Geh- und Radweg von der Siedlungsstraße zur Brücke über die Bundesautobahn 3 in Hofheim-Wallau in Richtung des Gewerbegebiets und der Landesstraße 3017 ist bis auf Weiteres vollgesperrt. Hintergrund sind Bodengutachten, deren Ergebnisse einen Böschungsbruch und Gehwegabsackungen nicht ausschließen können. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist die vollständige Sperrung des Weges erforderlich, bis die Stabilität des Weges wieder sichergestellt ist.
Für Tiefbauarbeiten an Leitungen für die Stromversorgung werden im Zuge einer Wanderbaustelle Vollsperrungen in der Hofheimer Kernstadt notwendig. Bis voraussichtlich Freitag, 29. August, sind davon die Frankenstraße in Teilabschnitten, die Teutonenstraße und die Cimbernstraße betroffen. Eine halbseitige Sperrung wird es in der Ubierstraße geben. Die Mülltonnen der Anwohner sind von der ausführenden Firma am Nachmittag vor den Leerungstagen zu einem Sammelplatz an der nächstgelegenen Kreuzung zu transportieren und nach der Leerung wieder zu den Grundstücken zurückzubringen.
Die Kreisstadt Hofheim am Taunus hat mehrere Grundstücke an der Hattersheimer Straße durch die Projektgesellschaft Horn in ihr Eigentum übergeben bekommen – die Übertragung erfolgt als Infrastrukturausgleich. Mit der Eintragung der Grundstücke durch das Grundbuchamt ist der Eigentumsübergang nun auch formal abgeschlossen: Mehr als 16.000 m² Fläche gehen damit dauerhaft und kostenfrei in den Besitz der Stadt über. Vorausgegangen war ein intensiver Verhandlungsprozess, an dessen Ende ein städtebaulicher Vertrag mit der Projektgesellschaft Horn 1 mbH & Co. KG stand. Vereinbart war, dass die Flächen kostenfrei in den Besitz der Stadt Hofheim übergehen, sobald der städtebauliche Vertrag durch einen Satzungsbeschluss beschlossen wurde und der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.
Die Erweiterung des Gewerbegebiets Wallau wird konkret. Die Firma Lang & Cie. Real Estate AG plant entlang der Kreisstraße 785 ein sogenanntes MultiBusinessHub. Darüber hinaus sind kleinteilige Gewerbeflächen für die Kreisstadt geplant. Dafür hat das Unternehmen, das einer der führenden Projektentwickler für Büro-, Industrie- und Logistikimmobilien ist, die benötigten Flächen bereits größtenteils erworben. Weiterhin liegen im Plangebiet auch einige Grundstücksflächen, die sich – über Feldwegeparzellen hinaus – im städtischen Eigentum befinden. Die städtischen Flächen werden zunächst auch im Eigenturm der Kreisstadt verbleiben, um diese im Zuge der Wirtschaftsförderung aktiv zu vermarkten. Der Magistrat hat nun der Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan als planungsrechtliche Grundlage vorgelegt. Das Gesamtinvestment beträgt rund 125 Millionen Euro auf insgesamt 13 Hektar.
Der geplante Gewerbepark „In der Lach“ im Hofheimer Stadtteil Diedenbergen nimmt konkrete Formen an. Für das Gebiet, das zukünftig auch die POLAR Cutting Technologies GmbH beherbergen soll, hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nun einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Kreisstadt Hofheim am Taunus und der Krieger Grundstücksgesellschaft (KGG) vorgelegt, ebenso wie den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 151 „Gewerbepark In der Lach“ als planungsrechtliche Grundlage. Im ergänzenden Städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass die Erschließungskosten des Gebiets von der KGG getragen werden. Gleiches gilt für den Bau einer Geh- und Radwegeverbindung von Norden nach Süden durch das Gebiet. Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr durch eine Bushaltestelle ist weiterhin zukünftiges Ziel der Erschließung.