Hilfe bei Notfällen im Ausland
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, so können Sie sich an die nächstgelegene deutsche Vertretung wenden. Die deutschen Vertretungen können z.B. weiterhelfen, wenn Sie
- Ihren Pass verloren haben,
- in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden,
- Opfer eines Gewaltverbrechens wurden, etc.
An wen muss ich mich wenden?
Auswärtiges Amt und Auslandsvertretungen
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefonzentrale
Erreichbarkeit: täglich 24 Stunden
Tel.: +49 30 -1817-0
Fax: +49 30 -1817-3402
E-Mail: poststelle@diplo.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Hilfeleistung unterschiedlich, bitte klären Sie im Direktkontakt mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die deutschen Vertretungen können Hilfe nach dem Konsulargesetz leisten. Hier gilt der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Für Notfälle außerhalb der regulären Dienstzeiten sind Bereitschaftsdienste eingerichtet.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen
Auslandsvertretungen
(Auswärtiges Amt)
Konsularischer Service
(Auswärtiges Amt)
Krisenvorsorgeliste
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Fachlich freigegeben durch
Auswärtiges Amt, Referat 040 (Krisenreaktionszentrum) und Referat 511
Fachlich freigegeben am
23.05.2013