Gelber Sack (Gelbe Tonne)

 

Verkaufsverpackungen, sogenannte Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoffen, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien, sind getrennt vom Restmüll zu sammeln und zur Abholung bereitzustellen. Die Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet die deutsche Wirtschaft, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Auf Grundlage der VerpackV wurden in Deutschland sogenannte duale Systeme eingerichtet, die außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung eine flächendeckende haushaltsnahe Sammlung und eine anspruchsvolle Verwertung von Verkaufsverpackungen gewährleisten.

Wie funktioniert das System?
Hersteller und Händler zahlen für die Teilnahme an dem Lizenzverfahren Gebühren. Die Verkaufsverpackungen sind entsprechend mit einem Lizenzsiegel (z.B. der grüne Punkt) gekennzeichnet. Die Entsorgungskosten dieser Verkaufsverpackungen sind in die Marktpreise eingerechnet. Die Verbraucher entsorgen die Verkaufsverpackungen über gelbe Säcke oder über gelbe Tonnen. Die dualen Systeme (DSD) schreiben die Leistungen für Sammlung, Transport und Verwertung der Verkaufsverpackungen gemeinschaftlich aus und schließen die Verträge ab. Private oder auch kommunale Entsorger sammeln die Verkaufsverpackungen im Auftrag der Dualen Systeme ein und organisieren die vorgeschriebene Wiederverwertung. Recyclingunternehmer stellen aus den Abfällen wieder verwertbare Rohstoffe her oder bereiten sie auf. Verpackungshersteller verarbeiten diese Sekundärrohstoffe und führen diese im Sinne der Kreislaufwirtschaft wieder den Herstellern und dem Handel als Grundlage für ihre Produkte zu.

Die Abfuhr der Gelben Säcke erfolgt in Hofheim zweiwöchentlich.
Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender veröffentlicht.
Sollten Sie einmal einen Termin verpasst haben, ist auch die Abgabe auf dem Wertstoffhof über den Container für Kunststoffe möglich.

Ausgabestellen für Gelbe Säcke:

Innenstadt:
- Bürgerbüro der Kreisstadt Hofheim am Taunus, Rathaus, Chinonplatz 2, (Öffnungszeiten)
- Ladencenter Buch, Hauptstraße 73

Diedenbergen:
- Lebensmittel Speer, Casteller Straße 25
- Nahkauf, Wickerer Weg 21

Langenhain:
- Außenstelle, Am Jagdhaus 2, (Öffnungszeiten)
- Bäckerei Schwenk, Am Jagdhaus 8

Lorsbach:
- Außenstelle, Talstraße 2, (Öffnungszeiten)
- AGIP-Tankstelle, Hofheimer Straße 61
- Gärtnerei Zeitz, Talstraße 24

Marxheim:
- Gemischtwarenhandel Allerlei, Kreuzgartenstr. 13A

Wallau:
- Außenstelle, Rathausstraße 3, (Öffnungszeiten)
- Nahkauf, Wiesbadener Str. 20A
- Bäckerei Schwenk, Zur Burg 2

Wildsachsen:
Bäckerei Schießer, Alt Wildsachsen 2

Das gehört in den Gelben Sack:

  • gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen
  • Metalle (Konserven-, Getränkedosen, Flaschenverschlüsse, Aluschalen, -deckel und -folien,)
  • Verbundstoffe (Getränke, Milchkartons, Vakuumverpackungen)
  • Kunststoffe (Folien, Flaschen, Becher, Schaumstoffe)

Verpackungen restentleert aber nicht unbedingt gespült in die Sammlung geben.

Nicht in den gelben Sack gehören:

  • Altkleider
  • Babyflaschen
  • Blechgeschirr
  • Blumenkästen und -töpfe
  • CD’s
  • Disketten
  • Damenstrumpfhosen
  • Elektrogeräte
  • Essensreste
  • Einwegrasierer
  • Faltschachteln
  • Feuerzeuge
  • Filme
  • Glas z.B. Konservenglas, Glasflaschen
  • Holzwolle
  • Hygieneartikel
  • Katzenstreu
  • Karton
  • Keramiktöpfe
  • Kinderspielzeug (Holz, Kunststoff, Blech)
  • Klarsichthüllen
  • Kugelschreiber
  • Luftmatratzen/Zelte
  • Nicht geleerte Verpackungen
  • Papier, Pappe
  • Pflaster
  • Porzellan
  • Styroporreste (z.B. von Dämmmaterial)
  • Tapetenreste
  • Taschentücher aus Papier
  • Verbandsmaterial
  • Videocassetten
  • Windeln
  • Zahnbürsten
  • Zigarettenkippen.

Die Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zu beachten ist außerdem:

Transportverpackungen wie Folien von Paletten, Luftpolsterfolien, Verpackungsstyropor und Verpackungsbänder, die insbesondere im Gewerbebereich anfallen, gehören nicht in den Gelben Sack. Auch Gewerbeabfälle aus Kunststoff wie Kanister, Fässer etc. gehören nicht der Kategorie der lizenzierten Verkaufsverpackungen an.

Haben Sie noch Fragen?

Gelbe Behälter für die Sammlung der Verkaufsverpackungen können nicht bei der Stadtverwaltung Hofheim bestellt werden. Die Organisation der Sammlung obliegt den Dualen Systemen Deutschlands. Gemäß Auftrag der Dualen Systeme erfolgt die Sammlung der Verkaufsverpackungen mit dem gelben Sack, 2-Rad Tonnen der Größe 80, 120 und 240 Liter werden vertragsgemäß nicht geleert. Weitere Informationen über die Sammlung von gebrauchten Verkaufsverpackungen finden Sie unter www.muelltrennungwirkt.de

 

Downloads und Links

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Beteiligungen und Gebühren

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


Beteiligungen(at)hofheim.de
oepnv(at)hofheim.de
abfallwirtschaft(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.