Gebäudeabsteckung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, ist zu beachten, dass die Absteckung von einem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen bescheinigt sein muss.

An wen muss ich mich wenden?

Prüfsachverständige für Vermessungswesen erhalten Sie auf der Homepage der Ingenieurkammer Hessen (https://www.ingkh.de).  

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gebäudeabsteckung ist ein privatrechtliches Honorar zu vereinbaren.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-2222
06192 201-1892

bauen-umwelt(at)mtk.org
https://www.mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
Nach Terminvereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch
Nach Terminvereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
Nach Terminvereinbarung