Fehlbelegungsabgabe
In Hessen gibt es mehr als 100.000 Sozialwohnungen und 2.200 Wohnungen von Landesbediensteten, deren Miete durch Einsatz von Fördermitteln vergünstigt wird. Die Einhaltung von Einkommensgrenzen wird jedoch nur bei Einzug überprüft, so dass Haushalte begünstigt werden können, die die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Um dies zu verhindern, wird die ab 1. Juli 2016 wieder die Fehlbelegungsabgabe erhoben.
Die Fehlbelegungsabgabe wird in der Regel für die Dauer von zwei Jahren festgesetzt. Eine Festsetzung für vier Jahre ist ebenfalls möglich, wenn keine wesentlichen Einkommensveränderungen zu erwarten sind (z. B. bei Rentnern).
Downloads und Links
- Allgemeines Informationsblatt Fehlbelegungsabgabe
- Ausführliche Informationen zur Fehlbelegungsabgabe
- Erhebungsbogen Fehlbelegungsabgabe