Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde sowie den Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Leistungsbeschreibung
Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Vorraussetzungen
Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:
Merkblatt für die Beantragung einer Genehmigung nach § 4 EnWG
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:
Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
§ 4 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 815-0
+49 611 815-2225
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
poststelle(at)wirtschaft.hessen.de