Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde

 

Das Standesamt Hofheim am Taunus stellt Bürgerinnen und Bürgern Geburts-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern aus. Urkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.

Eine Auskunft aus Personenstandsregistern beziehungsweise die Ausstellung einer Personenstandsurkunde können allerdings nur Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Dies regelt das Personenstandsgesetz § 61-66. Geschwister, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Geburts- und Sterbeurkunden, sofern sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dritte erhalten eine Urkunde nur mit einer Vollmacht und einer Ausweiskopie des Vollmachtgebers (hier: Person in der Urkunde bei Urkunden aller Art oder geradlinige Verwandte der Person in der Urkunde bei Sterbeurkunden). Näheres dazu finden Sie hier unter “Ausstellung von Personenstandsurkunden”.

 

Download und Links

Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Ausstellung von Personenstandsurkunden