Wahlhelfer

Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"

Bewerbung als Wahlhelfer*in

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Wahlteam

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-494
06192 7654

wahlen(at)hofheim.de

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