Umzugskosten für Landesbedienstete

Leistungsbeschreibung

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten  des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.

An wen muss ich mich wenden?

An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .

Vorraussetzungen

Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.

 

Anträge / Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle

    Friedrich-Ebert-Straße 106
    34119 Kassel, documenta-Stadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle

    Postfach: 10 41 29
    34041 Kassel, documenta-Stadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle

    Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
    65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle

    Postfach: 15 67
    65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt


0561 106-0

https://www.rp-kassel.hessen.de
https://www.rp-kassel.hessen.de
poststelle-bezuegestelle(at)rpks.hessen.de

Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr