Straßenverkehrsangelegenheiten

 

Hinweis:

Bitte vereinbaren Sie für den Bereich Straßenverkehrsbehörde (zum Beispiel wegen Sonderparkausweisen) weiterhin einen Termin telefonisch oder per Mail an strassenverkehrsbehoerde@hofheim.de. Die Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag zusätzlich von 16 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.


 

Genehmigung von Sondernutzungen öffentlicher Straßen
Bei Sperrung von Straßen, Straßenaufbrüchen, Aufstellung eines Baugerüstes,
Aufstellung eines Baucontainers oder wegen eines Umzuges benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: 

Erforderlich: Formloser Antrag mit Angaben über

- Grund
- Ort
- Zeit, sowie eine
- Lageskizze
- Beschilderungsvorschlag für einen Verkehrszeichenbeschilderungssplan
durch die Baufirma, ca. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme

Den Antrag zur Aufstellung eines Gerüstes finden Sie hier unter Downloads. 


Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Halten für  Ärzte im Dienst oder Mitarbeiter von Sozialdiensten

Erforderlich: Formloser Antrag über die Notwendigkeit dieser Ausnahmegenehmigung,
z.B. ärztliches Attest


Die Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht

Erforderlich: Ärztliches Attest


Sondernutzungen
Die Genehmigung bei mehr als der verkehrsüblichen Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums (Sondernutzungen)(z.B. Verkaufsstände, Aussenbestuhlungen von Gaststätten etc.)

Erforderlich:
- Formloser Antrag
- Antrag über benötigte qm-Fläche
- Zeitraum und Skizze

 

Downloads und Links