Straßenverkehrsangelegenheiten

 

Hinweis:

Bitte vereinbaren Sie für den Bereich Straßenverkehrsbehörde (zum Beispiel wegen Sonderparkausweisen) weiterhin einen Termin telefonisch oder per Mail an strassenverkehrsbehoerde@hofheim.de. Die Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag zusätzlich von 16 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.


 

Genehmigung von Sondernutzungen öffentlicher Straßen
Bei Sperrung von Straßen, Straßenaufbrüchen, Aufstellung eines Baugerüstes,
Aufstellung eines Baucontainers oder wegen eines Umzuges benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: 

Erforderlich: Formloser Antrag mit Angaben über

- Grund
- Ort
- Zeit, sowie eine
- Lageskizze
- Beschilderungsvorschlag für einen Verkehrszeichenbeschilderungssplan
durch die Baufirma, ca. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme

Den Antrag zur Aufstellung eines Gerüstes finden Sie hier unter Downloads. 


Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Halten für  Ärzte im Dienst oder Mitarbeiter von Sozialdiensten

Erforderlich: Formloser Antrag über die Notwendigkeit dieser Ausnahmegenehmigung,
z.B. ärztliches Attest


Die Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht

Erforderlich: Ärztliches Attest


Sondernutzungen
Die Genehmigung bei mehr als der verkehrsüblichen Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums (Sondernutzungen)(z.B. Verkaufsstände, Aussenbestuhlungen von Gaststätten etc.)

Erforderlich:
- Formloser Antrag
- Antrag über benötigte qm-Fläche
- Zeitraum und Skizze

 

Downloads und Links

 

 

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Straßenverkehrsbehörde

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


Strassenverkehrsbehoerde(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.