Straßenverkehrsangelegenheiten
Hinweis:
Bitte vereinbaren Sie für den Bereich Straßenverkehrsbehörde (zum Beispiel wegen Sonderparkausweisen) weiterhin einen Termin telefonisch oder per Mail an strassenverkehrsbehoerde@hofheim.de. Die Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag zusätzlich von 16 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Genehmigung von Sondernutzungen öffentlicher Straßen
Bei Sperrung von Straßen, Straßenaufbrüchen, Aufstellung eines Baugerüstes,
Aufstellung eines Baucontainers oder wegen eines Umzuges benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Erforderlich: Formloser Antrag mit Angaben über
- Grund
- Ort
- Zeit, sowie eine
- Lageskizze
- Beschilderungsvorschlag für einen Verkehrszeichenbeschilderungssplan
durch die Baufirma, ca. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme
Den Antrag zur Aufstellung eines Gerüstes finden Sie hier unter Downloads.
Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Halten für Ärzte im Dienst oder Mitarbeiter von Sozialdiensten
Erforderlich: Formloser Antrag über die Notwendigkeit dieser Ausnahmegenehmigung,
z.B. ärztliches Attest
Die Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht
Erforderlich: Ärztliches Attest
Sondernutzungen
Die Genehmigung bei mehr als der verkehrsüblichen Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums (Sondernutzungen)(z.B. Verkaufsstände, Aussenbestuhlungen von Gaststätten etc.)
Erforderlich:
- Formloser Antrag
- Antrag über benötigte qm-Fläche
- Zeitraum und Skizze
Downloads und Links
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Straßenverkehrsbehörde
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Strassenverkehrsbehoerde(at)hofheim.de
www.hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.