Menschen mit wesentlicher Behinderung im Betreuten Wohnen
Leistungsbeschreibung
Das Betreute Wohnen nehmen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung in Anspruch, die mit einer auf ihren individuellen Bedarf zugeschnittenen Betreuung in einer eigenen Wohnung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, z. B. allein, mit Partner oder Freunden führen können. Betreutes Wohnen bedeutet, dass Fachleute helfen, den Alltag zu organisieren und zu strukturieren.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen
- Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
- Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
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Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie unter www.lwv-hessen.de dem Landeswohlfahrtsverband Hessen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Rechtsgrundlage
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53-60 XII
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden II
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Regionalverwaltung Wiesbaden III
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt