Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventuell finden.
Leistungsbeschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Ihr Anliegen direkt online starten: (nur für die einfache Melderegisterauskunft)
                    
                        
                        
                             Einfache Melderegisterauskunft (online)
                        
                    
                        
                        
                            Simple information from the population register (online)
                        
                    
                
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"
Ihr Anliegen direkt online starten: (nur für die einfache Melderegisterauskunft)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Melderegisterauskunft Erteilung
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"
Zuständige Stellen und Formulare
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 AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus 
 Bürgerbüro und Statistik
 Chinonplatz 2
 65719 Hofheim am Taunus
 
 
		
    
        
                
                    www.hofheim.de
                
            
        
    
        
                
                buergerbuero(at)hofheim.de
            
        
    
	
 Sprechstunden des Bürgerbüros
 
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