Kühlgeräte-Tauschprogramm
Leistungsbeschreibung
Am 02.04.2014 wurde das bundesweite Kühlgeräte-Tauschprogramm "Stromspar-Check PLUS" für einkommensschwache Haushalte gestartet. Der Ersatz eines alten Kühl-Gerätes (Kühl- und Gefriergeräte sowie Kombigeräte) mit hohem Stromverbrauch durch ein neues, energiesparendes Gerät der Energieeffizienzklasse A+++ wird mit EUR 150,00 bezuschusst.
Verfahrensablauf
- Zunächst muss ein Energiespar-Berater einen Stromspar-Check in Ihrem Haushalt durchführen.
- Der Vor-Ort-Berater muss feststellen, dass sich durch einen Gerätetausch eine Stromeinsparung von mindestens 200 Kilowattstunden pro Jahr erzielen ließe und dass das alte Gerät mindestens 11 Jahre alt ist.
- Anschließend wird der Gutschein von der Stelle, die bei Ihnen den Stromspar-Check durchgeführt haben, an Ihren Haushalt übergeben.
- Im nächsten Schritt muss der alte Kühlschrank oder das alte Gefriergerät fachgerecht nachweislich entsorgt werden.
- Daraufhin können Sie den Gutschein an Ihrem Stromspar-Check-Standort unter Vorlage des Personalausweises einlösen. Dafür benötigen Sie den Originalkaufbeleg sowie das A+++-Energielabel des neuen Gerätes, den unterzeichneten Entsorgungsnachweis und einen gültigen Lichtbildausweis.
- Nach der Prüfung erhalten Sie den Gutscheinwert von EUR 150,00.
An wen muss ich mich wenden?
Vorraussetzungen
-
Sie oder Ihre Familie beziehen
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialhilfe,
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag,
- Sie sind Inhaber eines Sozialpasses oder
- Ihr Einkommen liegt unter dem Pfändungsfreibetrag und
- Sie können dieses über einen behördlichen Bescheid belegen.
- das Altgerät befindet sich im Eigentum des Haushalts
- die Mindesteinsparung beim Gerätetausch muss bei mindestens 200 kWh/Jahr liegen
- Ihr altes Gerät ist mindestens 11 Jahre alt und muss fachgerecht entsorgt werden (Nachweis erforderlich)
- das Neugerät sollte im Nutzungsvolumen nicht größer und in seiner Bauart vergleichbar mit dem alten Gerät sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kühlgerätegutschein des Stromspar-Checks
- Nachweis über Einkommenssituation (ALG II, Wohngeld, Sozialhilfe, etc.)
- Nachweis über fachgerechte Entsorgung
- Originalkaufbeleg sowie A+++-Energielabel des neuen Gerätes
- gültiger Lichtbildausweis
Welche Gebühren fallen an?
keine
Weiterführende Informationen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal