Kindergeld für Landesbedienstete
Leistungsbeschreibung
Die Beschäftigten des Landes (Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Tarifbeschäftigte mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M.), Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die Mitglieder der Landesregierung erhalten Kindergeld, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
An wen muss ich mich wenden?
Hessische Bezügestelle
-Familienkasse-
Hauptstelle Kassel :
Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel
Nebenstelle Wiesbaden :
Kreuzberger Ring 58
65205 Wiesbaden
Vorraussetzungen
Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist in § 62 Einkommenssteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 32 EStG festgelegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Kindergeld ist schriftlich mit dem amtlichen Vordruck zu beantragen.
Die Steuer-ID des Kindes ist anzugeben.
Die Geburtsurkunde ist vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Einkommenssteuergesetz (EStG)
Abgabenordnung(AO)
Informationen für Kindergeldberechtigte
Dienstanweisung Kindergeld (DA-KG)
Anwendungserlass zur AO (AEAO)
Rechtsbehelf
- Einspruch bei der Familienkasse
- Klage beim Hessischen Finanzgericht