Kinder mit wesentlicher Behinderung, Leistungen für den gleichzeitigen Besuch einer Schule und eines Internates/ einer Wohneinrichtung
Leistungsbeschreibung
Für schulpflichtige Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, der am Wohnort oder in angemessener Entfernung zum Wohnort nicht angemessen gedeckt werden kann, gewährleistet der Aufenthalt in einem Internat/einer Wohneinrichtung die Möglichkeit, eine auf die behinderungsbedingten Ressourcen ausgerichtete schulische Ausbildung zu erhalten und einen Abschluss zu erlangen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen,
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Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
- Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Rechtsgrundlage
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53- 60 SGB XII
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden II
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt