Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.
Leistungsbeschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Vorraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
- gültiger EU- Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Rechtsgrundlage
§ 25 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 25 b Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr