Fluglärm (zivil)
Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.
Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.
In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind rund um zivile und militärische Flugplätze so genannte Lärmschutzbereiche einzurichten. Diese werden in 2 Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Das Fluglärmgesetz regelt darüber hinaus:
- Beschränkungen der baulichen Nutzung
- Anforderungen an den Schallschutz und an die Belüftung bei schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen
- Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und
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Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bei neuen oder wesentlich geänderten Flugplätzen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
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Soweit der Verkehrsflughafen Frankfurt Main betroffen ist
- an die Fraport AG, kostenlose Rufnummer 0800 - 2345679 ,
- an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, info@dfs.de, fluglaerm@dfs.de
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an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
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Soweit Verkehrslandeplätze betroffen sind
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an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
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an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
Informationen zum Fluglärm
Informationen zum Schallschutz
Kontaktformular des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Wilhelminenstraße 13
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-3100
(Service-Telefon)
+49 611 327648701
(Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222
(Luftverkehr)
+49 611 327648702
(Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223
(Schallschutz)
gueterkraftverkehr(at)rpda.hessen.de
uftverkehr(at)rpda.hessen.de
p(at)rpda.hessen.de
schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 815-0
+49 611 815-2225
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
poststelle(at)wirtschaft.hessen.de