Erklärungen zur Namensführung oder Namensänderung

 

Zur Namensführung in der Ehe

  • Erklärung zum Ehenamen
  • Voranstellung oder Anfügung eines Namens sowie der Widerruf dieser Erklärung
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Zur Namensführung des Kindes

  • Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes (zum Beispiel, wenn die Eltern keinen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind)
  • Namenserteilung durch Erklärung

Zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern

  • Ablegung von Vatersnamen
  • Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens

Angleichnung von Vornamen und Familiennamen nach Statutenwechsel (zum Beispiel, nach Einbürgerung)

  • Bestimmung von Vor- und Familiennamen bei Eigennamen
  • Ablegung von Namensbestandteilen (zum Beispiel, Zwischennamen)
  • Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
  • Annahme der ursprünglichen Form eines Namens, wenn dieser nach dem Geschlecht oder Verwaltschaftsverhältnis abgewandelt worden ist.

Beurkundungen mit Auslandsbezug

  • Personenstandsfälle von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen werden:

      auf Antrag werden beurkundet:

  • Geburt
  • Auslandsadoption
  • Eheschließung
  • Sterbefall