elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
Leistungsbeschreibung
Sie können den gesperrten elektronischen Identitätsnachweis bzw. die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Die Entsperrung des Ausweises kann sowohl von der ausstellenden als auch von der für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde entgegengenommen werden. Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist dort zweifelsfrei zu identifizieren. Da nur die ausstellende Behörde das Personalausweisregister führt und die Entsperrung durchführen kann, ist sie von der zuständigen Behörde zu informieren.
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde
Vorraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
 
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
 
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
- 
            
                
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
 
		
    
        
                
                    www.hofheim.de
                
            
        
    
        
                
                buergerbuero(at)hofheim.de
            
        
    
	
 Sprechstunden des Bürgerbüros
 
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