Budget für Arbeit
Leistungsbeschreibung
Ein Budget für Arbeit ist ein monatlicher Lohnkostenzuschuss, den der LWV Hessen an einen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber zahlt. Die Höhe ist abhängig vom tariflichen bzw. ortsüblichen Lohn und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Voraussetzung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines wesentlich behinderten Menschen, der einen Anspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen hat und das Budget für Arbeit als Alternative nutzen möchte.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen
•Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
•Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
•Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag mit der Anlage THA einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Rechtsgrundlage
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 61 SGB IX und den §§ 53-60a, 140 SGB XII