Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus

  • einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
  • einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.

Sie müssen das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet.  Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.  

Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.

Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.

Verfahrensablauf

Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:

  • Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
  • Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
  • Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
  • Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.

Zuständige Stelle

örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Vorraussetzungen

  • keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von mindestens 27,60 € und eventuell Auslagen) an.

Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ bestimmt.

Zusätzlich fallen für Sie die Kosten für den Kauf der Kennzeichen an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

Anträge hat die örtliche Zulassungsbehörde vorrätig.


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

    In den Nassen 2
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 205-0
06192 205-1986

https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr