Zur Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) anmelden
Sie möchten in einem Berufsbild der öffentlichen Verwaltung in Hessen qualifiziert Auszubildende ausbilden und hierfür die Zulassung zur AdA-Prüfung erhalten?
Mit diesem Antrag melden Sie sich für die Fortbildungsprüfung an.
Leistungsbeschreibung
Mit dem Erwerb des AdA-Scheines erhalten Sie im Rahmen der Vorgaben der Ausbildungseignungsverordnung eine pädagogische Qualifikation als Ausbilderin / Ausbilder zur Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz. Hiermit unterstützen Sie Ihre Ausbildungsbehörde bei der Erfüllung der rechtlichen und vorrangig der besonderen Anforderungen in allen Anliegen einer guten Ausbildung.
Als Ausbildungsstätte (Ausbildende) sind Sie zur Aufrechterhaltung der Ausbildungseignung dazu verpflichtet in einer ausreichenden Anzahl qualifizierte Ausbilderinnen /Ausbilder je Berufsbild zu bestellen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung zu dieser Weiterbildung kann elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die Zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die Zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz des Regierungspräsidiums Gießen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.
Vorraussetzungen
- Sie erfüllen die Vorgaben zur persönlichen Eignung nach § 29 BBiG
- Sie besitzen eine fachliche Eignung in dem von Ihnen erlerntem Beruf nach § 30 BBiG. (Wenn Sie die fachliche Eignung in diesem Berufsbild nicht nachweisen können, können Sie nach dem Erwerb des AdA-Scheines nicht als „Bestellter Ausbilder in diesem Ausbildungsberuf“ eingetragen werden.)
- Sie haben einen Lehrgang entsprechend der Empfehlung des Bundesinstitutes für Berufsbildung zur Vermittlung berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen besucht. Alternativ: Dieser Lehrgang kann entfallen, wenn Sie ausreichende einschlägige berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen nachweisen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Nachweis über Ausbildungs-/Bildungsabschluss
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Nachweis eines bereits abgeleisteten AdA-Lehrganges (falls Sie diesen anerkennen lassen wollen)
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Nachweis eines bereits abgeleisteten AdA-Lehrganges (falls Sie diesen anerkennen lassen wollen)
Rechtsgrundlage
§ 53 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG in der Fassung vom 01.01.2020) - Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung
§ 54 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG in der Fassung vom 01.01.2020) - Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung
§ 28ff Berufsbildungsgesetz (BBiG in der Fassung vom 01.01.2020) - Eignung Ausbildende/Ausbilder
Ausbildereignungsverordnung (in der Fassung vom 23.03.2005)
Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse vom 29. August 2012 (Staatsanzeiger 38, S. 1054)
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Weiterführende Informationen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Lilienthalstraße 2
35394 Gießen, Universitätsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Postfach: 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
+49 641 303-0
(Zentrale)
https://rp-giessen.hessen.de/karriere/die-zustaendige-stelle
zustaendigestelle(at)rpgi.hessen.de